Weinbaukartei
Die Weinbaukartei besteht aus den Bereichen der Stammdaten des Betriebes, der Rebflächenkartei und den Produktionsdaten. Hierüber lässt sich nachvollziehen, wer welche Flächen im Anbaugebiet Sachsen bewirtschaftet. Diese Daten bilden die Grundlage für die Erhebung der Abgaben zum Deutschen Weinfonds und für Flächenförderungen im sächsischen Weinbau. Innerhalb des Weinanbaugebietes Sachsen ist ein jährlicher Hektarertrag von 80 Hektoliter festgesetzt. Die Weinbaukartei liefert die Daten für Statistiken auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene.
Registrierung in der Weinbaukartei
Wenn Sie sich erstmalig zur Förderung oder zur Eintragung in die Weinbaukartei anmelden wollen, verwenden Sie bitte folgendes Formular:
Abgabe von Rebflächen
Für eine beabsichtigte Abgabe von bestockten Rebflächen, welche in der Weinbaukartei registriert sind, ist nach Einigung mit einem Nachbewirtschafter das Formular G auszufüllen und dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) zeitnah zu melden.
Kommt es zur Abgabe aller Rebflächen eines Bewirtschafters, so ist dies bis zum folgenden 31. Mai dem LfULG zu melden.
Weinerntemeldungen
Die geernteten Trauben sind in einer Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung aufzuführen. Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen (z.B. Winzer, Weingüter, etc.)bzw. Zusammenschlüsse (Genossenschaften, Erzeugergemeinschaften, etc.). Zugekaufte und übernommene Erzeugnisse, welche der Weinherstellung dienen, sind in der Traubenzukaufsmeldung zu erfassen.
Weitere Informationen finden Sie unter den Hinweisen und Erläuterungen der Traubenerntemeldung.
Rechtsgrundlagen
Kontakt
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat 81: Obst-, Gemüse- und Weinbau
Frieder Tränkner
Telefon: +49 351 2612-8702